| Marktregeln der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft | Obelio | ||
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Präambel
Die Tauschgemeinschaft wird durch die Firma Fundamentech GbR, Am Süßbach 12, D-85399 Hallbergmoos betreut und administriert (im Weiteren „Fundamentech“ genannt). Fundamentech behält sich die Option vor, die Betreuung und Administration der Tauschgemeinschaft zu einem späteren Zeitpunkt an einen anderen Träger (zum Beispiel einen eingetragenen Verein), oder auch an mehrere regionale Träger zu übertragen. Ein Teil der Marktregeln wird durch Software gesteuert und ausgeführt. Als Software-Hersteller für den Obelio eLETS Service ist und bleibt Fundamentech für die Definition und die korrekte softwaretechnische Umsetzung der Marktregeln verantwortlich, selbst im Falle dass die Betreuung der Tauschgemeinschaft an andere Träger übergeben wird. Die Tauschgemeinschaft, ZweckDie beim Obelio eLETS Service registrerten Benutzer sind automatisch Teilnehmer in der Tauschgemeinschaft, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. Sie haben ein Verrechnungskonto in der Tauschgemeinschaft, das für Tauschaktivitäten genutzt werden kann. Die Nutzung dieses Kontos ist freiwillig. Tauschteilnehmern, die Ihr Konto und alle anderen Funktionen in der Tauschgemeinschaft nicht nutzen, entstehen aus der Teilnahme keinerlei Verpflichtungen. Der Zweck der Tauschgemeinschaft besteht unter anderem darin, den Benutzern des Obelio eLETS Services eine gemeinschaftsübergreifende Plattform für Inserate und überregionalen Tausch (z.B. Übernachtungsmöglichkeiten in fremden Städten) zur Verfügung zu stellen. Außerdem verfolgt die Tauschgemeinschaft den Zweck, modellhaft die beschriebenen Marktregeln zu implementieren und damit Praxiserfahrungen zu sammeln. Diese Marktregeln stehen allen Tauschsystemen zur Verfügung, um
Inserate, GültigkeitsdauerTeilnehmer können Inserate online schalten und online ansehen. Die Gültigkeitsdauer der Inserate beträgt standardmäßig 24 Monate. Teilnehmer können beim Inserieren eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen oder die Inserate nach einiger Zeit verlängern. Verrechnungseinheit, Preisgestaltung, Abrechnung über andere StellenDie Verrechnungskonten der Tauschgemeinschaft werden in der Verrechnungseinheit „Crossy“ (abgekürzt „Cr“) geführt. In der Tauschgemeinschaft gelten die folgenden Höchstpreisbestimmungen:
Die Preisgestaltung für in Crossy abgerechnete Tauschleistungen ist nach unten hin (im Sinne von Mindestpreisen) nicht fest vorgegeben, sondern ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Die Tauschteilnehmer haben - unter Beachtung der Höchstpreisbestimmungen - das Recht der freien Preisgestaltung in Crossy für ihre Tauschleistungen. Zu Beginn des Tauschbetriebs der Tauschgemeinschaft wird empfohlen, die Preisgestaltung an den Regeln der Höchstpreisbestimmungen zu orientieren: Ein Euro entspricht einem Crossy bei tauschbaren Gütern, eine Arbeitsstunde entspricht 12 Cr bei Dienstleistungen. Sobald genügend viele vergleichbare Angebote und Gesuche vorliegen wird empfohlen, die Preisgestaltung an den Preisen der vorhandenen Inserate zu orientieren. Wenn in den Inseraten der Tauschteilnehmer nichts anderes angegeben ist, gilt der normale Abrechnungsweg über das Crossy-Konto. Es steht Tauschteilnehmern jedoch frei, die Abrechnungsstelle für ihre Tauschleistungen selber zu wählen. In diesem Fall müssen im Inseratstext ggf. die gewählte Abrechnungsstelle, die kontoführende Tauschgemeinschaft und das eigene Konto eindeutig benannt werden. Für den Tausch gelten dann nicht die Marktregeln der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft, sondern die Marktregeln der kontoführenden Tauschgemeinschaft und ggf. die Marktregeln der Abrechnungsstelle. Die AcrossLETS-Tauschgemeinschaft nimmt selbst nicht an externen Abrechnungsverfahren teil. Die Crossy-Verrechnungseinheit ist nicht konvertierbar in die Verrechnungseinheiten anderer Tauschsysteme und ist nicht über Außenkonten oder ähnlichem handel- bzw. tauschbar mit anderen Verrechnungseinheiten. Überziehungslimit der VerrechnungskontenDie Verrechnungskonten der Tauschgemeinschaft haben ein Überziehungslimit von Null. Es können von den Verrechnungskonten keine Beträge abgebucht werden, die zu negativen Kontoständen führen würden. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Systemkonto, welches vorübergehend und in begrenztem Maße negative Salden aufweisen kann. Die unten beschriebenen Regeln (z.B. Umlaufsicherungsgebühr) sorgen dafür, dass negative Salden des Systemkontos schnellstmöglich ausgeglichen werden. GuthabenlimitDie Verrechnungskonten in der Tauschgemeinschaft haben eine Begrenzung der Guthaben nach oben von 1 Millionen Crossy pro Teilnehmer. Von dieser Begrenzung sind das Systemkonto und das Außenkonto ausgenommen. Diese Regelung zusammen mit der Umlaufsicherungsgebühr soll verhindern, dass sich die mengenbegrenzten Verrechnungseinheiten der eLETS-Gemeinschft in den Händen einiger weniger Tauschteilnehmer ansammeln, während bei der großen Mehrheit der Gemeinschaft ein Mangel an Verrechnungseinheiten entsteht. Die Crossy-Verrechnungseinheiten können ihre tauschvermittelnde Aufgabe langfristig nur dann erfüllen, wenn sie nicht gehortet werden. Umlaufende Menge an VerrechnungseinheitenJeder neue Tauschteilnehmer bringt automatisch 1000 Cr in der Tauschgemeinschaft in Umlauf. Der hinzukommende Crossy-Betrag wird zum Teil dem Konto des neuen Teilnehmers als Anfangsguthaben gutgeschrieben. Der Rest wird dem Systemkonto gutgeschrieben. Über den Mechanismus der Umlaufsicherungsrückverteilung und andere Mechanismen wird das Guthaben des Systemkontos nach und nach ohne Gegenleistung an alle Teilnehmer ausgeschüttet oder zur Verringerung des Crossy-Umlaufs bei ausscheidenden Teilnehmern verwendet (Weitere Verwendungen des Systemkontos: siehe virtuelle Konten, Außenkonto, Rentenkonten). Der Crossy-Betrag, der neuen Teilnehmern als Anfangsguthaben gutgeschrieben wird, ist ein Geschenk der Tauschgemeinschaft an die neuen Teilnehmer. Dieses Geschenk ist notwendig, um zu Anfang des Tauschbetriebs Verrechnungseinheiten in Umlauf zu bringen. Für das Anfangsguthaben besteht keine Rückzahlverpflichtung der ausscheidenden Teilnehmer an die Tauschgemeinschaft (eine solche Verpflichtung wäre ohnehin kaum durchsetzbar). Jeder ausscheidende Tauschteilnehmer entzieht der Tauschgemeinschaft automatisch 1000 Cr an umlaufenden Verrechnungseinheiten. Dabei wird zunächst der Kontostand des ausscheidenden Teilnehmers an das Systemkonto (oder einen vom Teilnehmer gewählten Erben) überwiesen. Der Kontostand des Systemkontos wird dann um 1000 Cr verringert. Danach wird das Konto des ausscheidenden Teilnehmers (das bereits auf Null steht) deaktiviert bzw. gelöscht. Die beschriebenen Regeln bewirken, dass die Menge an umlaufenden Verrechnungseinheiten pro Teilnehmer immer 1000 Cr beträgt, wobei ein Teil dieser Menge am Anfang des Tauschbetriebs im Systemkonto „geparkt“ ist. Der Anteil der geparkten Verrechnungseinheiten geht im Laufe des Tauschbetriebs auf ca. 0 bis 50 Cr pro Teilnehmer zurück. Die Höhe des Anfangsguthabens für neue Teilnehmer richtet sich nach dem Kontostand des Systemkontos und der Gesamtzahl der Teilnehmer und wird vom Obelio-Programm nach folgender Formel berechnet: Anfangsguthaben = max(0, (- 50 Cr + Systemkontostand / Teilnehmerzahl) * 7/12) Da der Systemkontostand pro Teilnehmer normalerweise nicht höher als 650 Cr wird, ergibt sich aus der Formel, dass das Anfangsguthaben für neue Teilnehmer 0 bis 350 Cr beträgt. Wenn der Systemkontostand kleiner als 50 Cr proTeilnehmer ist, dann ist das Anfangsguthaben Null. In diesem Fall müssen sich neue Teilnehmer ihr Guthaben an Verechnungseinheiten erst erarbeiten, bevor sie von anderen Teilnehmern Tauschleistungen beziehen können. Es ist geplant, die Menge der umlaufenden Verrechnungseinheiten IMMER konstant bei 1000 Cr zu lassen, unabhängig von der Umlaufgeschwindigkeit der Verrechnungseinheiten und der Tauschaktivität der Tauschteilnehmer. Diese Regelung kann bei einer größeren Zunahme der Tauschaktivitäten zu einem zeitweiligen, begrenzten Crossy-Preisverfall für Tauschleistungen führen. Umgekehrt kann in es in Phasen stark abnehmender Tauschaktivität zu einem Crossy-Preisanstieg kommen, der jedoch durch die Höchstpreisbestimmungen (siehe oben) begrenzt wird. Verleihbarkeit und Zins, EinlagenverbotTauschteilnehmer dürfen Crossy-Beträge an andere Teilnehmer verleihen. Für verliehene Crossy-Beträge dürfen keine Zinsen verlangt und keine Gebühren erhoben werden. Crossy-Verleiher werden allein durch die Vermeidung der Umlaufsicherungsgebühr für ihren zeitweiligen Verzicht auf Liquidät und für das eingegangene Risiko entschädigt. Teilnehmer, die sich Crossy-Beträge geliehen haben, dürfen - solange sie diese Beträge nicht vollständig zurückgezahlt haben - keine Crossy-Beträge an andere Teilnehmer weiterverleihen. Mit anderen Worten: Bankentätigkeiten (d.h. das Verleihen von fremden Verrechnungseinheiten) sind nicht erlaubt. Durch diese Regelung sollen die mit Bankentätigkeiten einhergehenden, inflationären Gefahren vermieden werden, so dass Obelio und die Tauschteilnehmer nicht unter die restriktiven gesetzlichen Bestimmungen der Bankenaufsicht fallen. Umlaufsicherungsgebühr und RückverteilungAuf alle Verrechnungskontostände der Tauschgemeinschaft (mit Ausnahme von virtuellen Konten) wird eine Umlaufsicherungsgebühr von 1% pro Quartal erhoben. Dies wirkt wie ein negativer Zins auf alle Guthaben. Die Umlaufsicherungsgebühren werden quartalswiese und automatisch von den Teilnehmerkonten an das Systemkonto überwiesen. Bei der Berechnung der Umlaufsicherungsgebühr gilt der jeweilige Kontostand am Ende des Kalenderquartals. Die auf dem Systemkonto auflaufenden Einnahmen aus der Umlaufsicherungsgebühr werden gleichmäßig an alle Teilnehmer zurückverteilt. Da die Menge an umlaufenden Verrechnungseinheiten 1000 Cr pro Teilnehmer beträgt, erhalten alle Teilnehmer pro Quartal in der Regel 10 Cr als automatische Überweisung vom Systemkonto gutgeschrieben. In den seltenen Fällen, in denen das Systemkonto einen negativen Kontostand aufweist bzw. nach der Rückverteilung aufweisen würde, wird die Rückverteilung ausgesetzt bzw. um das notwendige Maß verringert. Der Systemkontostand kann z.B. dadurch negativ werden, dass in kurzer Zeit viele Teilnehmer aussscheiden und somit viele Verrechnungseinheiten pro Zeiteinheit aus dem Systemkonto entfernt werden müssen. SystemkontoDas Systemkonto ist ein Verrechnungskonto, das niemandem gehört. Mit dem Guthaben des Systemkontos dürfen keine Tauschleistungen vergütet werden. Das Systemkonto dient ausschließlich der Obelio-Software, um die in diesen Marktregeln beschriebenen Mechanismen abzuwickeln. Der jeweilige Kontostand und alle über das Systemkonto abgewickelten Transaktionen sind innerhalb der Tauschgemeinschaft öffentlich. Das heißt, dass jeder Tauschteilnehmer die Verwendung der Verrechnungseinheiten überprüfen kann, die über das Systemkonto laufen. Die im Systemkonto befindlchen Verrechnungseinheiten unterliegen der Umlaufsicherungsgebühr genauso, wie die Teilnehmerkonten. Dadurch ist die Höhe der Rückverteilung unabhängig davon, wie hoch der Anteil der auf dem Systemkonto geparkten Verrechnungseinheiten ist. Virtuelle KontenVirtuelle Konten sind Verrechnungskonten, die von der Umlaufsicherungsgebühr und von der Berechnung der umlaufenden Crossy-Menge ausgenommen sind. Beispiele für virtuelle Konten sind Rentenkonten und das Außenkonto. Durch die Marktregeln der Tauschgemeinschaft wird sichergestellt, dass virtuelle Konten nur in begrenztem Umfang zur Bereitstellung oder Aufnahme kurzfristiger Liquidität genutzt werden können. Das hat zur Folge, dass Ein- und Auszahlungen in/aus Rentenkonten nur in begrenzten Raten möglich sind und dass das Außenkonto nur einen Bruchteil der umlaufenden Verrechnungseinheiten aufnehmen kann. Eine Überweisung von einem regulären Verrechnungskonto an ein virtuelles Konto hat zur Folge, dass der Überweisungsbetrag sowohl dem virtuellen Konto, als auch dem Systemkonto gutgeschrieben wird. Eine Überweisung von einem virtuellen Konto an ein reguläres Verrechnungskonto hat zur Folge, dass sowohl das virtuelle Konto, als auch das Systemkonto mit dem Überweisungsbetrag belastet werden. RentenkontenRentenkonten sind virtuelle Konten, die es erlauben große Beträge mittels kleiner Raten über lange Zeiträume hinweg anzusparen, um sie später in kleinen Raten wieder auszuzahlen. Rentenkonten können z.B. zur Altersversorgung genutzt werden. Jeder Tauschteilnehmer kann maximal ein Rentenkonto eröffnen. Das Rentenkonto trägt den Benutzernamen des Teilnehmers mit einem "P" (wie "Pension") dahinter. Z.B. hätte die Teilnehmerin "Karin Mustermann" den Benutzernamen "Mustermann, Karin 1" und ihr Rentenkonto trüge den Namen "Mustermann, Karin 1P". Rentenkontos haben kein eigenes Kontaktdatenprofil, d.h. unter dem Namen des Rentenkontos können keine Inserate geschaltet oder Mitteilungen verschickt werden. Einzahlungen (d.h. Überweisungen) in das Rentenkonto sind freiwillig. Einzahlungen in das Rentenkonto sind auf maximal 100 Cr pro Quartal und Teilnehmer beschränkt. Auszahlungen aus dem Rentenkonto sind auf eine Rate von maximal 200 Cr pro Quartal und Teilnehmer begrenzt. Diese Begrenzungen sind notwendig, um die Stabilität des Verrechnungseinheitenkreislaufs in Bezug auf Inflation und Deflation durch die Rentenkonten nicht zu sehr zu beeinträchtigen. Tauschteilnehmer bekommen bis zu ihrem 80. Geburtstag automatisch eine quartalsweise Rente vom Rentenkonto an ihr persönliches Verrechnungskonto in Höhe von 200 Cr überwiesen, wenn der im Rentenkonto angesparte Betrag den Wert von (80 - Lebensalter_in_Jahren) * 800 Cr überschreitet. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass der angesparte Betrag im Rentenkonto rechtzeitig vor dem statistischen Lebensende dem betreffenden Teilnehmer als kurzfristig verfügbare Liquidität zugänglich gemacht wird. Tauschteilnehmer bekommen von ihrem 80. Geburtstag an automatisch eine quartalsweise Rente vom Systemkonto an ihr persönliches Verrechnungskonto in Höhe von einem Vierzigstel des in ihrem Rentenkonto am 70. Geburtstag vorhandenen Kontostands überwiesen. Angesparte Renten können nicht vererbt oder an andere Tauschteilnehmer übertragen werden. Rentenkonten werden mit dem Tode oder mit dem Ausscheiden des Teilnehmers gelöscht, ohne Gegenbuchungen auf anderen Konten. Damit der Rentenmechanismus fair funktioniert sind die Tauschteilnehmer verpflichtet, ihr Geburtsdatum Obelio gegenüber korrekt anzugeben. Regionskonzept, Außenkonten und Zölle<Die technische Umsetzung dieser Bestimmung befindet sich zur Zeit in Entwicklung. Bis zur Fertigstellung der Programmfunktionalität bleibt diese Bestimmung unwirksam> Die Tauschgemeinschaft basiert auf einem Regionskonzept. Das Regionskonzept dient dazu, das Tauschsystem mit seinen Crossy-Flüssen und Verrechnungskontoständen für die Tauschteilnehmer leichter überprüfbar zu machen und das Preisgefüge stabil zu halten. Es bewirkt, dass im regionsübergreifenden Tauschhandel ein ausgeglichenes Geben und Nehmen herrscht und die umlaufenden Verrechnungseinheiten sich nicht in einigen Region anhäufen, während andere Regionen „verarmen“. Anders ausgedrückt: Das Regionskonzept der Tauschgemeinschaft soll negative Globalisierungseffekte vermeiden, ohne den überregionalen Tausch zu verhindern. Das Regionskonzept macht es möglich, dezentrale (regionale) Verwaltungsstrukturen mit separaten Servern für die aus mehreren Regionen bestehende Tauschgemeinschaft aufzubauen. Das Regionskonzept besagt, dass die Tauschgemeinschaft nach geografischen Regionen aufgeteilt werden kann, wenn die wachsende Teilnehmerzahl dies nahelegt. Jede Region kann quasi-autark arbeiten. Alle Regionen benutzen jedoch die gleichen Marktregeln, die gleichen Verrechnungseinheiten (Crossy) und einen einheitlichen Versionsstand der Obelio-Software. Die Regionsserver sind miteinander vernetzt, so dass die Inserate und Teilnehmerkontaktdaten überregional einsehbar sind. Überregionaler Tausch ist möglich über den Umweg der Außenkontos. Jede Region hat genau ein Crossy-Außenkonto, welches ein virtuelles Konto ist. Überregionale Überweisungen von Verrechnungseinheiten gehen vom zu belastenden Verrechnungskonto des Tauschleistungsempfängers in das Außenkonto der leistungsempfangenden Region. Auf elektronischem Wege wird dadurch eine Überweisung vom Außenkonto der tauschleistungserbringenden Region an das Empfängerkonto des Leistungserbringers angestoßen. Die Tauschteilnehmer merken von den zwischengeschalteten Außenkonten im Normalfall nichts. Wenn der Import und der Export in bzw. aus einer Region jedoch über längere Zeit nicht ausgeglichen ist, werden die Tauschtransaktionen in einer Richtung (Import oder Export) mit Zöllen belegt. Da bei einer überregionalen Tauschtransaktion zwei Regionen betroffen sind, können Import- und Exportzölle in einer oder in beiden Regionen anfallen. Die Zölle sind um so größer, je unausgeglichener der überregionale Tauschhandel ist. Die Zölle bewirken, dass sich Import und Export langfristig die Waage halten. Zölle werden nicht auf Waren, sondern auf Transaktionen von Verrechnungseinheiten erhoben, die in „unerwünschter“ Richtung laufen. Die Zollgebühren berechnen sich nach folgenden Formeln: Importzoll = 0, wenn Au / Um <= 15% Importzoll = Üb * (-3 + 20 * Au / Um), wenn Au / Um > 15% Exportzoll = 0, wenn Au / Um >= 5% Exportzoll = Üb * (1 - 20 * Au / Um), wenn Au / Um < 5% wobei Überweisungsbetrag = Üb, umlaufende Menge an Verrechnungseinheiten in der Region = Um, Außenkontostand = Au Zölle erscheinen automatisch als Überweisung vom Empfängerkonto des Exporteurs an das Systemkonto der exportierenden bzw. der importierenden Region (bzw. beides). Bei überregionalen Überweisungen, Rechnungsstellungen und anderen Transaktionen bekommt der initiierende Tauschteilnehmer vom System einen Warnhinweis über die Höhe des zu erwartenden Zolls. Der Teilnehmer kann dann mit der Transaktion fortfahren oder die Transaktion abbrechen und andere Möglichkeiten suchen (z.B. Vergütung in Naturalien, auf einen regionalen Tauschpartner ausweichen u.s.w.). Der Außenkontostand wird angepasst, wenn neue Tauschteilnehmer hinzukommen oder wenn vorhandene Teilnehmer ausscheiden: Für jeden hinzukommenden bzw. ausscheidenden Teilnehmer wird der Außenkontostand um soviele Crossy erhöht bzw. erniedrigt, dass das Verhältnis von Außenkontostand zu Teilnehmerzahl konstant bleibt (Bei Aufnahme des ersten Tauschteilnehmers wird der Außenkontostand auf 100 Cr gesetzt). TeilnehmerbeiträgeTeilnehmerbeiträge für die Tauschteilnehmer werden ausschließlich in Crossy erhoben. Von den Verrechnungskonten der Tauschteilnehmer werden die Teilnehmerbeiträge automatisch eingezogen. Die Höhe dieser Beiträge regelt die jeweils gültige Beitragsliste der Tauschgemeinschaft. Reklamationen und SchlichtungFundamentech bietet den Tauschteilnehmern einen Reklamations- und Schlichtungsservice an. Tauschteilnehmer können, wenn sie gravierende Mängel im Liefer- oder Zahlungsverhalten andere Teilnehmer feststellen und mit diesen Teilnehmern keine gütliche Einigung erzielen können, Reklamationen an den anderen Teilnehmer schreiben. Reklamationen sind über den dafür vorgesehenen Mitteilungstyp einzugeben. Über Reklamationen werden automatische Statistiken geführt. Wenn die Zahl der geschrieben bzw. empfangenen Reklamationen eines Tauschteilnehmers mehr als 5% der von ihm erbrachten bzw. empfangenen Tauschleistungen umfaßt, entsteht ein diesbezüglicher Warnvermerk in den Inseraten und Kontaktdaten des Teilnehmers. Ein von Fundamentech eingesetzter Schlichter kann bei vorliegenden Reklamationen oder bei langfristig unbezahlten LETS-Rechnungen Kontakt zu den betroffenen Tauschteilnehmern aufnehmen und vermittelnde Gespräche mit ihnen führen. Schlichter sind ermächtigt, alle Reklamationsmitteilungen zu lesen, Reklamationsstatistiken zu verändern, gütliche Regelungen durchzusetzen und Überweisungen zwischen den Verrechnungskonten der betroffenen Teilnehmer durchzuführen. Überprüfbarkeit, Transparenz, Vertraulichkeit und DatenschutzDie Tauschteilnehmer und Fundamentech sind verpflichtet, alle in Obelio gespeicherten Teilnehmer-bezogenen Daten vertraulich zu behandeln und diese Daten keinen Personen außerhalb der Tauschgemeinschaft zugänglich zu machen. Zu den Teilnehmer-bezogenen Daten zählen Inserate, Kontaktdaten, Wohnort, Geburtsdatum, Bankverbindung, Teilnehmerlisten, Verrechnungskontostände, Tauschaktivitäten, O-Mails und andere Mitteilungen u.s.w. Der Obelio eLETS Service speichert Teilnehmer-bezogene Daten ausschließlich zum Zweck des LETS-Betriebs. Dauer und Umfang der Speicherung richten sich nach den Mindestanforderungen, die für einen fairen und leistungsfähigen LETS-Betrieb notwendig sind. Um Überprüfbarkeit des Verrechnungseinheitenumlaufs und Transparenz innerhalb der Tauschgemeinschaft zu gewährleisten, sind die Teilnehmernamen und die Verrechnungskontostände des letzten Quartalsabschlusses innerhalb der Tauschgemeinschaft öffentlich. Das heißt, dass jeder Teilnahmer die Quartalsendkontostände aller Tauschteilnehmer prüfen kann. Desweiteren sind die Statistiken zur Teilnehmerzahl, zirkulierenden Crossy-Menge und Crossy-Umlaufgeschwindigkeit innerhalb der Tauschgemeinschaft öffentlich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Landes. Sperren/Schließung von VerrechnungskontenFundamentech behält sich vor, Verrechnungskonten von Tauschteilnehmern zu sperren, wenn dafür gravierende Gründe bestehen. Sperrungen können vorübergehend sein oder in eine dauerhafte Schließung von Verrechnungskonten münden. Gründe für eine mögliche Sperrung sind gravierende Verstöße gegen die Marktregeln oder langjährige Passivität von Tauschteilnehmern. Der Kontostand eines Verrechnungskontos, das gesperrt wird, wird - falls vorhaden - an den vom Tauschteilnehmer eingetragenen Erben, andernfalls an das Systemkonto überwiesen. Der Systemkontostand wird bei der Sperrung um 1000 Cr verringert. Gesperrte Verrechnungskonten sind von Teilnahmegebühren und der Rückverteilung der Umlaufsicherungsgebühr ausgenommen. Gesperrte Verrechnungskonten sind für Inserate, Überweisungen und O-Mails nicht nutzbar. Tauschteilnehmer deren Verrechnungskonten gesperrt sind, werden bei der Ermittlung der Tauschteilnehmerzahl nicht mitgerechnet. Gesperrte Verrechnungskonten können auf Antrag des betroffenen Tauschteilnehmers bei Vorliegen guter Gründe wieder freigeschaltet werden. Bei der Wiederfreischaltung wird der alte Kontostand von vor der Sperrung durch Überweisung vom Systemkonto wieder hergestellt, so fern der alte Kontostand nicht an einen Erbe überwiesen wurde. Bei der Wiederfreischaltung werden 1000 Cr in das Systemkonto eingestellt. Die Umlaufsicherungsgebühr wird für den Anteil des Kontostandes, der über 1000 Cr hinausgeht für den gesperrten Zeitraum nachberechnet und an das Systemkonto überwiesen. PassivitätsregelungTauschteilnehmer, die innerhalb der letzten 8 Quartale keinerlei Tausch- oder Inseratsaktivitäten gezeigt haben, gelten als passiv. Fundamentech behält sich vor die Verrechnungskonten passiver Teilnehmer zu sperren. Tauschteilnehmer bekommen rechtzeitig vor der drohenden Sperrung eine Vorwarnung per E-Mail und O-Mail, so dass die Teilnehmer die Sperrung durch Aktivität noch verhindern können. Ausgeglichenheit von Geben und NehmenDie Tauschteilnehmer gehen eine moralische Verpflichtung gegenüber der Tauschgemeinschaft ein, ihr Geben und Nehmen langfristig auszugleichen. Teilnehmer, die hinsichtlich Tauschleistungen nur nehmen aber nicht geben, sind in der Tauschgemeinschaft unerwünscht, mit Ausnahme von Teilnehmern, die aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung am Geben gehindert sind. Fundamentech kann die Verrechnungskonten von Tauschteilnehmern sperren, deren Bereitschaft zu geben über lange Zeiträume hinweg nicht sichtbar ist und die zugleich alle verfügbaren Mittel der Umlaufsicherungsrückverteilung für Tauschleistungen anderer ausgeben. Tauschteilnehmer bekommen rechtzeitig vor der drohenden Sperrung eine Vorwarnung per E-Mail und O-Mail, so dass die Teilnehmer die Sperrung durch Geben eigener Tauschleistungen noch verhindern können. Gültigkeitsdauer, KündigungDiese Marktregeln gelten mindestens so lange, wie der Tauschteilnehmer ein aktives Verrechnungsonto in der Tauschgemeinschaft hat und dieses nutzt. Obelio-Benutzer können die Nutzung jederzeit einstellen. Eine einfache Nachricht an Obelio (z.B. E-Mail oder O-Mail) reicht als Kündigung aus um alle Verrechnungskonten zu schließen. Über das Ende der Nutzungsdauer und Kündigung hinweg bleiben die Bestimmungen zu „Persönliche Daten, Kontaktdaten und Datenschutz“ (siehe oben) bestehen. Dies verpflichtet die Obelio-Benutzer und Fundamentech, die persönlichen Daten aller Benutzer dauerhaft vertraulich zu behandeln. Salvatorische KlauselSollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen rechtsunwirksam oder aus anderen Gründen nicht anwendbar sein, so gelten alle anderen Bedingungen weiterhin. |